Das höchste Gremium für die Berufliche Bildung im Handwerk, der Berufsbildungsausschuss des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT BBA) hat am 26. April 2023 eine Empfehlung zur einheitlichen Zertifizierung des Handwerks im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit ausgesprochen. Künftig sollten Zertifikate, die von einer deutschen Handwerksorganisation im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit herausgegeben werden durch Zeugniserläuterungen bzw. durch Teilnehmerzertifikatserläuterungen ergänzt werden. Diese Erläuterungen sollen den Absolvent*innen zusätzlich zu ihrem Zeugnis bzw. Teilnahmezertifikat in deutscher Sprache sowie entweder in englischer oder der Sprache des Partnerlandes überreicht werden. Das Zertifikat bzw. Zeugnis, auf welches sich die Erläuterungen beziehen, kann gemeinsam mit einer lokalen Partnerorganisationen ausgegeben werden.
Das deutsche duale Ausbildungssystem und das deutsche Handwerk genießen im Ausland ein hohes Ansehen. Entsprechend groß ist auch das Interesse den „deutschen“ Beitrag in Berufsbildungskooperationen auf Zeugnissen und Zertifikaten kenntlich zu machen. Die Ausgabe deutscher Gesellen- oder Meisterbriefe ist in internationalen Projekten aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich. Die Ausgabe gemeinsamer Zertifizierungen war daher bereits gängige, allerdings nicht einheitlich geregelte Praxis. Die vom DHKT BBA empfohlenen und dem Handwerk zur Verfügung gestellten Mustervorlagen bieten die Möglichkeit, ein gemeinsames und einheitliches Auftreten des Handwerks auf internationaler Ebene zu realisieren. So kann der Anspruch „Berufsbildung aus einer Hand“ auf handwerklicher Seite erfüllt und Vergleichbarkeit zwischen der Vielzahl an Aktivitäten in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit geschaffen werden.
Die Vorlagen bieten die Möglichkeit ergänzende Informationen zu den jeweils abgeschlossenen Aus-, Fort- oder Weiterbildung zu nennen, die in dieser Form nicht aus dem Zeugnis selbst hervorgehen. Das können beispielsweise Informationen sein zum Umfang der Praxisanteile, dem Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit und auch Erläuterungen zur Kooperationsform zwischen der deutschen Handwerksorganisation und der ausländischen Partnerorganisation. Die Erläuterungen ersetzen nicht das ausgehändigte Zeugnis oder Zertifikat, das im Herkunftsland gegebenenfalls staatlich anerkannt ist. Die grundsätzliche Idee ist es ein ergänzendes, mit weiteren Informationen angereichertes Dokument zur Verfügung zu stellen, umso den Beitrag des deutschen Handwerks und den praxisorientieren Anteil kenntlich zu machen. Wichtig ist auch darauf hinzuweisen, dass bewusst keine Angaben zu Unterschieden zu deutschen Referenzberufen bzw. Qualifikationen gemacht werden, um dem Ansehen der beruflichen Bildung im jeweiligen Land nicht zu schaden.