Die Einrichtungen der deutschen Handwerksorganisation verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung ausländischer Partner bei der Umsetzung von Berufsbildungsprojekten.
Das hier dargestellte Leistungsportfolio bildet die Unterstützungsleistungen ab, die grundsätzlich von Mitgliedern der Handwerksorganisation im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit erbracht werden können.
Die Finanzierung dieser Unterstützungsleistungen erfolgt aus Eigenmitteln des Unterstützungsempfängers oder aus Fördermitteln, da die Handwerksorganisation weder die finanziellen Möglichkeiten noch das Mandat hat, um Berufsbildungsaktivitäten im Ausland zu finanzieren.
Bei Interesse hilft die SCIVET-Koordinierungsstelle, Anbieter zu identifizieren, die bestimmte Leistungen für Interessenten erbringen können. Tragen Sie hierfür einfach in das Suchformular ein, nach welcher Unterstützung Sie konkret suchen. So geht nichts Wichtiges verloren.
1 Leistungen der Kategorie ‚Beratung und Konzeption‘
Die Erbringung von Leistungen der Kategorie „Beratung und Konzeption“ erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Empfänger der Unterstützung.
1.1 Systemische Politikberatung
Es werden Handlungsempfehlungen zur Verwirklichung von Ansätzen eines dualen Berufsbildungssystems im Partnerland ausgesprochen. Dabei werden Bedarfe, Wünsche und Kapazitäten des Partners berücksichtigt und auf konkrete Unterstützungsleistungen deutscher Akteure wird verwiesen.
1.2 Gemeinsame Erarbeitung von Ausbildungsregelungen
Eine einheitlich strukturierte Ausbildung, der ein definiertes Berufsbild mit Berufsbeschreibung und Prüfungsanforderungen zugrunde liegt, wird erarbeitet.
1.3 Gemeinsame Erarbeitung von Fortbildungsregelungen
Auf handwerkliche Berufsabschlüsse aufbauend werden Regelungen für Fortbildungsmöglichkeiten erarbeitet, in denen Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen definiert sind.
1.4 Beratung und Begleitung der Konzeption und des Aufbaus oder der Modernisierung von Berufsbildungsstätten
Es werden Berufsbildungsstätten als landes- bzw. regionalspezifische Konzentrationspunkte der berufsbildenden Infrastruktur geschaffen, in denen die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage gewährleistet ist.
1.5 Gemeinsamer Aufbau qualitätssichernder Strukturen
Es werden Strukturen geschaffen, die die ordnungsgemäße und regelkonforme Umsetzung der Ausbildung in den Betrieben sicherstellen.
1.6 Gemeinsame Errichtung einer Prüfungsinfrastruktur
Es wird eine Infrastruktur entwickelt und eingeführt, die die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Strukturen sowie den rechtlichen Rahmen eines Prüfungswesens umfasst.
1.7 Gemeinsame Erstellung von Regelungen zur Durchführung von Prüfungsverfahren
Es werden Regelungen entwickelt, die festlegen, wie Prüfungen durchgeführt werden.
1.8 Gemeinsame Erstellung von Prüfungsaufgaben
Es werden handlungsorientierte Prüfungsaufgaben erstellt, die auf einem definierten Berufsbild mit spezifischen Prüfungsanforderungen basieren.
1.9 Beratung zum Aufbau von Prüferkompetenzen
Es werden Konzepte und Materialien zur Entwicklung kompetenter Prüfer erarbeitet, um Prüfungen ordnungsgemäß und regelkonform durchführen zu können.
1.10 Gemeinsame Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans
Auf der Grundlage der Ausbildungsregelungen werden sachlich und zeitlich gegliederte Pläne zum Ausbildungsablauf erstellt, die auf die speziellen Gegebenheiten im jeweiligen Betrieb abgestimmt sind.
2 Leistungen der Kategorie ‚Qualifizierung‘
2.1 Qualifizierung von betrieblichen Ausbildern aus dem Partnerland
Betriebliches Ausbildungspersonal wird fachlich und pädagogisch qualifiziert, künftige Fachkräfte professionell auszubilden.
2.2 Qualifizierung von Lehrpersonal aus dem Partnerland
Das Lehrpersonal wird berufspraktisch qualifiziert, sodass es berufspraktische Kompetenzen unter Berücksichtigung der Bildungsaufträge der Lernorte vermitteln kann.
2.3 Qualifizierung und Begleitung des Führungspersonals von Berufsbildungsstätten
Durch Transfer von Management-Know-how und Führungskompetenz werden Führungskräfte befähigt, einen qualitativ anspruchsvollen und langfristig stabilen Betrieb ihrer Einrichtung selbständig zu gewährleisten.
2.4 Entwicklung und Durchführung von Fortbildungslehrgängen
Auf Grundlage von Fortbildungsregelungen werden bedarfsorientierte Lehrgänge erarbeitet und durchgeführt.
2.5 Qualifizierung von Fachkräften
Vorgebildete Fachkräfte aus dem Ausland werden fachlich weitergebildet.