Die Grundlage: Duale Berufsausbildung
Grundlage der Berufsbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das 2005 neugefasst wurde und in dem das Ordnungssystem für eine geregelte Berufsbildung in Deutschland festgelegt ist. Danach wird im Einzelnen unterschieden zwischen den Bereichen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung (§ 1 BBiG). Für den Bereich des Handwerks gilt als spezielle Grundlage das „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“ (Handwerksordnung – HwO), in dem die wesentlichen berufsbildungspolitischen Inhalte des BBiG – teilweise wortidentisch – übernommen wurden.
Die Berufsausbildung hat das Ziel, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang, d.h. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, zu vermitteln sowie den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen (§ 1, Absatz 3 BBiG). Die Bundesregierung erlässt für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe entsprechende Ausbildungsordnungen, in denen die für die Berufsausübung erforderlichen Mindeststandards festgelegt sind. Die Berufsausbildung vollzieht sich überwiegend im sog. „Dualen System“, d.h. an den beiden Lernorten Betrieb und (Teilzeit-)Berufsschule. Da der Impuls zur Schaffung von neuen bzw. zur Modernisierung von bestehenden Ausbildungsberufen stets von der Wirtschaft ausgeht, ist gewährleistet, dass die Ausbildungsregelungen grundsätzlich bedarfsgerecht und aktuell gestaltet sind, um somit den entsprechend von den Betrieben benötigten Fachkräftenachwuchs sicherstellen zu können. Sofern ein Betrieb nicht selbst in der Lage sein sollte, wesentliche Ausbildungsinhalte selbst vermitteln zu können, können gemäß § 5 BBiG bzw. § 26 HwO Teile der Berufsausbildung auch in geeigneten Einrichtungen außerhalb der betrieblichen Ausbildungsstätte in sogenannten überbetrieblichen Ausbildungsstätten bzw. – im Handwerk – im Rahmen überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung (ÜLU) vermittelt werden.