International Vocational Education & Training
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Die Grundlage: Duale Berufsausbildung

Grundlage der Berufsbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das 2005 neugefasst wurde und in dem das Ordnungssystem für eine geregelte Berufsbildung in Deutschland festgelegt ist. Danach wird im Einzelnen unterschieden zwischen den Bereichen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung (§ 1 BBiG). Für den Bereich des Handwerks gilt als spezielle Grundlage das „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“ (Handwerksordnung – HwO), in dem die wesentlichen berufsbildungspolitischen Inhalte des BBiG – teilweise wortidentisch – übernommen wurden.

Die Berufsausbildung hat das Ziel, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang, d.h. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, zu vermitteln sowie den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen (§ 1, Absatz 3 BBiG). Die Bundesregierung erlässt für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe entsprechende Ausbildungsordnungen, in denen die für die Berufsausübung erforderlichen Mindeststandards festgelegt sind. Die Berufsausbildung vollzieht sich überwiegend im sog. „Dualen System“, d.h. an den beiden Lernorten Betrieb und (Teilzeit-)Berufsschule. Da der Impuls zur Schaffung von neuen bzw. zur Modernisierung von bestehenden Ausbildungsberufen stets von der Wirtschaft ausgeht, ist gewährleistet, dass die Ausbildungsregelungen grundsätzlich bedarfsgerecht und aktuell gestaltet sind, um somit den entsprechend von den Betrieben benötigten Fachkräftenachwuchs sicherstellen zu können. Sofern ein Betrieb nicht selbst in der Lage sein sollte, wesentliche Ausbildungsinhalte selbst vermitteln zu können, können gemäß § 5 BBiG bzw. § 26 HwO Teile der Berufsausbildung auch in geeigneten Einrichtungen außerhalb der betrieblichen Ausbildungsstätte in sogenannten überbetrieblichen Ausbildungsstätten bzw. – im Handwerk – im Rahmen überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung (ÜLU) vermittelt werden.

Ein Bäckermeister zeigt seinem Lehrling wie Brotteig geknetet wird.
Ausbildung in der Bäckerei Hoffmann. München, DEU, 19.08.2013; Quelle: amh-online.de

Berufliche Bildungswege: Fort- und Weiterbildungen

Die berufliche Fortbildung verfolgt das Ziel, die in der Ausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder zu erweitern und den Fachkräften den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen (Aufstiegsfortbildung). Auch hier geht der Impuls zur Regelung von der Wirtschaft aus, wobei der Gesetzgeber zwei Ausprägungsformen kennt: Zum einen bundesstaatlich geregelte Fortbildungen, die bundesweite Gültigkeit haben und vom zuständigen Bundesministerium als Rechtsverordnungen erlassen werden, und zum anderen regional geregelte Fortbildungen, die – sofern der Bund von seinem Regelungsrecht keinen Gebrauch macht – von den zuständigen Stellen, d.h. insbesondere den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern, erlassen werden. Gerade diese zuletzt genannte Form ermöglicht relativ schnelle Antworten auf festgestellte Fortbildungsbedarfe in der jeweiligen Region.

Im Unterschied zu diesen gesetzlich geregelten Fortbildungsmöglichkeiten gibt es noch die berufliche Weiterbildung, die einen Oberbegriff darstellt und deshalb auch neben den gesetzlich geregelten Fortbildungen auch gesetzlich nicht geordnete Maßnahmen der verschiedenen Weiterbildungsanbieter sowie der Anwenderschulungen diverser Hersteller umfasst. Diese Möglichkeiten erweisen sich als sehr effizient, wenn es darum geht, neue und noch nicht etablierte Innovationen schnell qualifikationsmäßig umzusetzen. Sie sind daher häufig den gesetzlich geregelten (und damit herstellerunspezifischen) Maßnahmen vorgeschaltet.

Zwei Fliese-Platten- und Mosaikleger verlegen eine Fliese.
Fliesen-Platten- und Mosaikleger bei der Arbeit. Quelle: amh-online

Internationale Aufmerksamkeit

Die berufliche Bildung in Deutschland mit ihrem dualen System als tragender Säule findet international stetig wachsende Wertschätzung und verstärkte Nachfrage und hat gerade in jüngster Zeit in der europäischen Zusammenarbeit eine neue Leit- und Orientierungsrolle für andere Staaten übernommen. Die neuen EU-Zielsetzungen in der beruflichen Bildung bis 2020, die primär auf nationale Systemreformen gerichtet sind, setzen auf das duale Prinzip, auf die enge Verzahnung von Schule und Wirtschaft, die Arbeitsmarktrelevanz der Ausbildung und die Einführung von Apprenticeship-Systemen. Gründe dafür sind nicht nur die relative Stabilität des dualen Systems im Zuge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, sondern auch die im EU-Vergleich relativ niedrige Jugendarbeitslosigkeit, das hohe Qualifikationsniveau und der insgesamt relativ reibungslose Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt. Mehrere EU-Staaten, darunter Schweden und Ungarn, haben Reformschritte in Richtung der dualen Ausbildung eingeleitet. Und auch die in der Vergangenheit stark auf tertiäre Ausbildungen fokussierte OECD hat in einer internationalen Vergleichsstudiedie Leistungsfähigkeit dieses dualen Systems unterstrichen.

Ein weiterer wesentlicher Vorzug des dualen Systems liegt darin, dass die Berufsausbildung sich hinreichend am Bedarf der Unternehmen orientiert und technisch-organisatorische Veränderungen der Arbeitswelt direkt in die Ausbildung einfließen lässt.

1. (OECD 2011): Organisation for Economic Co-operation and Development. Skills beyond School. Review of postsecondary vocational education and training. 2011.
Dieser Text basiert auf: Grunwald, Jorg-Günther (2012) : Maßnahmen und Strategien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung in: Weiß, Peter; Rehbold, Rolf Richard (Hrsg.) : BUILD UP SKILLS – Germany. Analyse des nationalen Status Quo

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